Kostenübernahme
Die osteopathische Untersuchung und Behandlung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Liquidation für diese Leistungen erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungskosten richten sich dabei nach Zeit und Aufwand der Therapie.
Private Krankenversicherungen
Die osteopathische Therapie wird als Heilpraktiker-Leistung von den meisten privaten Krankenversicherungstarifen abgedeckt. Bitte prüfen Sie ob ihr Versicherungstarif die Leistungen von Heilpraktikern beinhaltet. Bei Schwierigkeiten mit der Erstattung einzelner Positionen bzw. bestimmter Behandlungstechniken helfen wir Ihnen gerne mit entsprechenden Erläuterungen.
Gesetzlichen Krankenkassen
Seit einigen Jahren hat bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Umdenken eingesetzt. Die Liste der Krankenkassen, die eine osteopathische Behandlung bezuschussen oder erstatten, wird immer länger. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine aktuelle Übersicht über die Krankenkassen finden Sie unter www.osteokompass.de
Um die Qualität der osteopathischen Behandlung zu gewährleisten, verlangen manche Krankenkassen eine zur Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband qualifizierende Ausbildung des Therapeuten. Diese Voraussetzung für die Bezuschussung bzw. Erstattung der Behandlungskosten erfüllen wir als Mitglied des ROD.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen für alternative oder komplementäre Heilmethoden übernehmen mitunter die Kosten. Eine Nachfrage bei der Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert.